Der versäumte Massagetermin
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Massagetermine sehr kurzfristig oder gar nicht abgesagt werden, viele Kunden sehen das auch nicht so eng und sind erstaunt oder gar verärgert, wenn der Termin dann in Rechnung gestellt wird. Für mich bedeutet ein ausgefallener Termin, den ich ja auch für diesen einen Kunden reserviert hatte, wenn ich ihn nicht kurzfristig anderweitig vergeben kann, dass ich am Ende des Monats weniger Geld verdient habe. Das ist ein ganz realer Verlust, der auch nur durch das Berechnen des Termins ausgeglichen werden kann und ich würde mir wünschen, wenn es für diese Situation mehr Verständnis gäbe, wenn es eine Selbstverständlichkeit wäre, dass ein Terminausfall auch bezahlt wird. Im Übrigen sehen das die Gerichte genauso, hier ein Urteil vom Amtsgericht München. In meiner Massagepraxis gilt die Regelung, dass Termine bis 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen, ansonsten wird der Termin in Rechnung gestellt, sofern er nicht anderweitig vergeben werden kann.
